Satzung und Mitgliedschaft

Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des Vereins. Wer die Mitgliedschaft im Verein beantragt hat, kann vor der Aufnahme Einblick in die Satzung nehmen. Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält mit der Benachrichtigung über seine Aufnahme ein Exemplar dieser Satzung sowie der Geschäftsordnung. Mitgliedschaft im Bundesverband betriebliche Leistungsoptimierung e.V.

Die Mitgliedschaft im Verein kann von jeder natürlichen und juristischen Person schriftlich beantragt werden.

Der Verein kann Ehrenmitglieder ernennen.

Die Ablehnung des Aufnahmegesuches braucht nicht begründet werden. Die Entscheidung über ein Aufnahmegesuch ist nicht anfechtbar.